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Wichtige Mitteilung an alle Ärztinnen und Ärzte, welche Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen. Ab 1.1.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, welche im Besitz eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind. Gemäss Übergangbestimmung können Ärztinnen und Ärzte, welche nachweislich während mindestens 2 Jahren - vor der Einführung des Obligatoriums am 1.1.2017 - Laborleistungen in seinem Praxislabor durchgeführt und an den obligatorischen Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle teilgenommen haben bis zum 31.12.2017 den FAPL nach Übergangsbestimmung beantragen. Ab 1.1.2018 müssen obligatorisch alle Ärztinnen und Ärzte, welche keinen FAPL besitzen, die komplette Weiterbildung absolvieren, um die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor mit den Versicherungen abrechnen zu können.
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Eine interne Arbeitsgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) diagnostiziert für ihren Fachbereich ein gravierendes Nachwuchsproblem. Es bestehe dringender Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen, stellt die Arbeitsgruppe fest. Sie macht fünf konkrete Empfehlungen, wie eine berufliche Laufbahn in der Allgemeinen Inneren Medizin attraktiver gemacht werden soll. Die Delegierten der SGAIM haben an ihrer Versammlung vom 30. November 2017 in Bern den Bericht und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die Umsetzung von gezielten Massnahmen zur Nachwuchsförderung beschlossen.
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Vernehmlassung der SGAIM und ICKS zum Thema «Spezialisierung und Spitalorganisation» Eine Themengruppe der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» hat sich im Auftrag von BAG und H+ mit der zunehmenden Spezialisierung in der Humanmedizin aus Sicht der Spitalorganisation beschäftigt. Auf Grundlage einer Studie hat die Themengruppe vier Empfehlungen erarbeitet, welche den medizinischen Fachgesellschaften nun zu einem Realitäts-Check vorgelegt wurden. Die SGAIM und die Vereinigung der internistischen Chef- und Kaderärzte (ICKS) hat sich eingehend mit dem Fragebogen befasst und eine umfangreiche, gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die beiden Organisationen verlangen zudem, dass sie bei der Umsetzung der Empfehlungen einbezogen werden.
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